Stornierungs­bedingungen und Aufenthalts­abbruch

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Stornierungen

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit:   
20 % (mindestens jedoch 25 EURO)

Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit:
50 %

danach und bei Nichterscheinen:
90 % (bzw. 80 %, wenn Übernachtung mit Frühstück gebucht worden war)

​Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.